Dieter Kroemer
2012-01-20 15:49:57 UTC
Hallo,
ein bisschen OT, aber vielleicht gibt es hier einige Rechtskundige.
Was das Konvertieren von youtube in mp3 betrifft, gibt es geteilte Meinungen. Allerdings bin ich an konkreten Aussagen interessiert (am besten mit irgendwelchen Paragraphen o.ä.) ob es legal ist - für den Privatgebrauch - offizielle youtubevideos in mp3 zu konvertieren. Das ist eine häufige Frage im IT-Unterricht.
In der Nutzerordnung von youtube steht u.a.:
"Sie erklären sich damit einverstanden, Zugriff auf Nutzervideos nur in der Form des Streamings und zu keinen anderen Zwecken als der rein persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung, und nur in dem Rahmen zu nehmen, der durch die normale Funktionalität der Dienste vorgegeben und erlaubt ist. „Streaming“ bezeichnet eine gleichzeitige digitale Übertragung des Materials über das Internet durch YouTube auf ein nutzerbetriebenes internetfähiges Endgerät in einer Weise, bei der die Daten für eine Echtzeitansicht bestimmt sind, nicht aber für einen (permanenten oder vorübergehenden) Download, ein Kopieren, ein Speichern oder einen Weitervertrieb durch den Nutzer."
Das würde für mich eindeutig heißen, dass ich die Videos eben nicht konvertieren darf und damit illegal ist. Ob dieser Vorgang (im Moment) strafrechtlich verfolgt wird (oder auch nicht), ist für mich daher eher zweitrangig.
Ist meine Meinung hierzu richtig oder habe ich etwas übersehen?
Viele Grüße
Dieter
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ein bisschen OT, aber vielleicht gibt es hier einige Rechtskundige.
Was das Konvertieren von youtube in mp3 betrifft, gibt es geteilte Meinungen. Allerdings bin ich an konkreten Aussagen interessiert (am besten mit irgendwelchen Paragraphen o.ä.) ob es legal ist - für den Privatgebrauch - offizielle youtubevideos in mp3 zu konvertieren. Das ist eine häufige Frage im IT-Unterricht.
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"Sie erklären sich damit einverstanden, Zugriff auf Nutzervideos nur in der Form des Streamings und zu keinen anderen Zwecken als der rein persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung, und nur in dem Rahmen zu nehmen, der durch die normale Funktionalität der Dienste vorgegeben und erlaubt ist. „Streaming“ bezeichnet eine gleichzeitige digitale Übertragung des Materials über das Internet durch YouTube auf ein nutzerbetriebenes internetfähiges Endgerät in einer Weise, bei der die Daten für eine Echtzeitansicht bestimmt sind, nicht aber für einen (permanenten oder vorübergehenden) Download, ein Kopieren, ein Speichern oder einen Weitervertrieb durch den Nutzer."
Das würde für mich eindeutig heißen, dass ich die Videos eben nicht konvertieren darf und damit illegal ist. Ob dieser Vorgang (im Moment) strafrechtlich verfolgt wird (oder auch nicht), ist für mich daher eher zweitrangig.
Ist meine Meinung hierzu richtig oder habe ich etwas übersehen?
Viele Grüße
Dieter
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